Überweisungen
mit Überweisungsformular
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Erst einmal möchten wir uns an dieser Stelle bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen bedanken, das Sie uns in den letzten Jahren entgegengebracht haben. Wir freuen uns auch in Zukunft auf einen regen fachlichen Austausch mit Ihnen.
Um die Überweisungen zu den verschiedenen weitergehenden Untersuchungen zu erleichtern, bieten wir Ihnen an dieser Stelle Informationen zu den einzelnen diagnostischen Verfahren und Formulare, mit denen Sie Ihre Befunde leichter an uns übermitteln können.
Allgemeine Anmerkungen
Um den Aufwand und die Kosten für den Patientenbesitzer zu minimieren, sind wir stets bemüht, Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Daher begrüßen wir es, wenn die Patientenbesitzer die von Ihnen schon erhobenen aktuellen Befunde zur Untersuchung in unsere Praxis mitbringen (dies können z.B. die kürzlich gemachten Röntgenbilder, oder aber auch deren schriftliche Auswertung sein). Original-Unterlagen werden von uns nach der Untersuchung den Patientenbesitzern sofort wieder mitgegeben. Wir sind natürlich auch gerne bereit, alle zur Diagnosestellung notwendigen Untersuchungen selbst in unserer Praxis durchzuführen.
Nach Abschluss der Untersuchungen bekommen Sie als überweisende Kollginnen und Kollegen die Befunde und einen Therapievorschlag per E-Mail zugesandt (in den meisten Fällen noch am selben Abend).
Die Patientenbesitzer werden von uns in aller Regel nur mündlich informiert und in den nächsten Tagen an Sie zur Besprechung der Diagnose, des weiteren Vorgehens und zur Abholung der gegebenenfalls zu verordnenden Medikamente zurückverwiesen. Wir selbst geben an die an uns überwiesenen Fälle keine Medikamente ab. In seltenen Ausnahmefällen, in denen sofortige Behandlung notwendig ist und direkt vor Wochenenden geben wir nur wenige Tabletten für die Medikation bis zum nächsten Besuch beim überweisenden Tierarzt mit.
Wir führen bei an uns überwiesenen Patienten keine zusätzlichen Leistungen wie z.B. Impfungen durch. Dafür sind Sie als der behandelnde Tierarzt zuständig.
Informieren Sie sich bitte zusätzlich auch auf unserer Seite Leistungen.